Situation Ethik
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Nachstehend der Beschluss des Abgeordnetenhauses und die Vorlage der Seantsbildungsverwaltung zum Gesamtkonzept in dieser Frage.
Bis heute gibt es in der Frage der Weiterbildung beschäftigter Ethiklehrkräfte keinerlei Aktivitäten. Die Grundstudiengänge laufen an der FU Berlin und der HU Berlin.
Die Fortbildungsangebote werden noch dokumentiert, reichen aber keinesfalls aus!
Abschrift
Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses zur Ethik-Lehrerbildung
vom 8. Juni 2006
(aufgrund eines Antrages aus der 76. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 11. Mai 2006)
Gesamtkonzept für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte für das Fach „Ethik“ in der Berliner Schule
Anlage A2
zur Broschüre „Lehrerbildung für das neue Ethikfach in Berlin“ vom 31. Juli 2006
(hier zur besseren Übersichtlichkeit ohne Änderungen am Wortlaut redaktionell umformatiert). Die gesamte Broschüre finden Sie als doc-Datei unter dem Menüpunkt "Vorschläge" - "Untermenü "Zur Aus-, Fort- und Weiterbildung"
Vorlage an das Abgeordnetenhaus von Berlin, Abschrift
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
I D 10.1
16.03.2006
Qualifizierung der Lehrkräfte für den Ethik-Unterricht
Die Qualifizierung der Lehrkräfte für den Ethik-Unterricht erfolgt in zwei Stufen:
1) Fortbildungen für den akuten Bedarf, die abgestimmt sind auf die Vorkenntnisse und Erfahrungen der Lehrkräfte (2005-2007)
Das Fach Ethik zu unterrichten, erfordert von der Lehrkraft neben Kompetenzen in fachspezifischen Unterrichtsmethoden und Gesprächsführung auch ein Überblickswissen in Philosophie, Ethik, Religionen, Kulturen und Weltanschauungen sowie über Recht und Staat, das aber immer nur punktuell in den Ethik-Unterricht einfließt.
Die laufende Fortbildung nutzt die z.T. langjährigen Unterrichtserfahrungen und insbesondere die Erfahrungen mit schüleraktivierenden Methoden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer die Unterrichtserlaubnis für das Fach Ethik, die allerdings nur im Land Berlin anerkannt wird. Eine weitere Qualifizierung (Lehrbefähigung) ist erst möglich nach Verabschiedung einer Prüfungsordnung für das Fach Ethik.
a) Philosophie- und Ethik-Philosophielehrkräfte:
Dauer: Wochenendseminar
Inhalt: Einführung in den Rahmenlehrplan, die Inhalte und Methoden des Faches,
Entwurf einer Unterrichtssequenz zu einem möglichen Thema des Ethik-Unterrichts
b) Religions- und Lebenskundelehrkräfte
Dauer: Halbjährige Fortbildung mit 6 Wochenstunden
Inhalt:
- § Einführung in den Rahmenlehrplan;
- § Einführung in das Philosophieren als methodisches Denken;
- § Soziomoralische Entwicklung, Alltagsmoral und Dilemma-Diskussion;
- § Ethisches Denken und Argumentieren;
- § Religion in der säkularisierten, aufgeklärten Gesellschaft;
- § exemplarische Unterrichtsmodule zu einzelnen Themenfeldern;
- § Konzeptionen von Ethik-Unterricht im Unterschied zu Religions- und
Lebenskundeunterricht.
c) Lehrkräfte, die die übrigen Unterrichtsfächer studiert haben
Dauer: Anderthalbjährige Fortbildung mit 7 Wochenstunden
Inhalt:
- § Einführung in den Rahmenlehrplan Ethik;
- § [Philosophie]
- Einführung ins Philosophieren als methodisch geleitetes Denken;
- Einführung in ethisches Philosophieren und die philosophische Ethik (Grundfragen, -probleme und -begriffe ethischer Reflexion);
- Philosophie (Anthropologie, Erkenntnistheorie und Politische Philosophie),
- § Religionswissenschaften,
- § Psychologie und Entwicklungspsychologie und
- § Pädagogik (Was heißt Werteerziehung bzw. Wertevermittlung? - Möglichkeiten und Grenzen der moralischen Erziehung);
- § Soziologie;
- § Ethik-Didaktik (z.B. sokratisches Gespräch, Dilemma-Diskussionen, schüleraktivierende Unterrichtsformen, soziales Lernen, Methodentraining, Präsentations- und Projektformen, Jugendliche zum ethischen Philosophieren motivieren, Leistungsmessung und -bewertung);
- § Weltreligionen (Darstellung der verbreiteten Religionen und Analyse ihrer ethischen Regeln bzw. Implikationen);
- § Angewandte Ethik und eigene Lebensgestaltung;
- § exemplarische Unterrichtsmodule zu lebensweltlich orientierten Fragestellungen wie Identität, Freundschaft, Freiheit, Fremdheit, Glück, Toleranz, Gerechtigkeit usw.;
- § Kommunikationskompetenzen und Methoden der Gesprächsführung (Kritikfähigkeit, Verstehenshaltung, Moderationstechniken, Rhetorik, Strukturierung von Beiträgen usw.);
- § Jugendkulturen (Verhaltensnormen, Mode, Frei
- § Konzeption von Unterricht (Entwicklung von Lernszenarien zur Vorbereitung der Lehrkräfte auf entsprechende Unterrichtsthemen und –situationen);
- § Forum (ethisch-philosophisches Forum zu Fragestellungen aus der konkreten Unterrichtspraxis und der Weiterbildung)
2. Einrichtung eines Studienganges Ethik
Im Februar 2006 wurde – parallel zu den Facharbeitsgruppen für die Masterstudiengänge – eine Kommission eingerichtet, die den Bachelorstudiengang ausarbeiten soll. An dieser Kommission sind die Humboldt-Universität und die Freie Universität und die SenBJS vertreten. Damit wird sichergestellt, dass spätestens im Jahre 2007 Studienplätze für Ethik eingerichtet werden können.
Nach Ausarbeitung der Masterstudiengänge und der Prüfungsordnung besteht die Möglichkeit, dass Lehrkräfte eine universitäre Prüfung ablegen, um eine bundesweit anerkannte Lehrbefähigung für das Fach Ethik zu erhalten und damit auch in all den Bundesländern unterrichten zu können, die das Fach Ethik an der Schule eingerichtet haben
Dieser Vorlage folgte dann die Mitteilung zur Kenntnisnahme des Senats an das Abgeordnetenhaus Drs. 15/4881 und 15/5227 vom 5. September 2006 siehe
download der pdf-Datei.
Darin heißt es: "Sobald die Studiengänge für Ethik eingerichtet sind und die Prüfungsordnungen für die Masterabschlüsse vorliegen, wird die
Weiterbildung für das Fach Ethik festgelegt, deren Ziel der Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung ist und mit einer Prüfung abschließt. Sie löst die Fortbildung ab und orientiert sich im
Umfang und in der inhaltlichen Ausrichtung an den
Modulen für die Lehramtsstudenten im Fach Ethik."