Vorschläge

Zur Aus-, Fort- und Weiterbildung

Als Ergebnis des Dialogforums erreichte uns mit Schreiben vom 6. Mai 2010 der Vorschlag von Bernd Karl Vogel, Vorstandsmitglied von "Weiterqualifizierung im Bildungsbereich (WiB e.V.)", An-Institut der Universität Potsdam, das wir nachstehend veröffentlichen:

Möglichkeit eines Weiterbildungsstudiums Berliner Ethik-Lehrkräfte

in Kooperation mit einer Berliner Universität

 

– Vorschlag im Rahmen des Berliner "Dialogforums Ethik"

 1. Sowohl im Land Brandenburg als auch im Land Berlin gibt es grundständige Studiengänge für das Fach LER (Lebensgestaltung - Ethik- Religionskunde, aus Brandenburg) bzw. dasFach Ethik (Land Berlin). Damit ist eine wichtige Voraussetzung für eine fachlich hochwertige und qualifizierte Ausbildung der teilnehmenden angehenden Lehrkräfte in den entsprechenden Unterrichtsfächern gegeben.

 

 So erfreulich das ist, bedeutet es im Hinblick auf die Qualifizierung der Lehrkräfte, die das Fach Ethik im Land Berlin bereits jetzt unterrichten, keine Lösung. Die ersten Lehrkräfte, die die grundständige Ausbildung absolviert haben, werden dem Land Berlin frühestens in fünf Jahren zur Verfügung stehen.

 

 

2. Wir verweisen auf die langjährigen Erfahrungen des Landes Brandenburg, genauer des An-Instituts deer Universität Potsdam "Weiterqualifizierng im Bildungsbereich (WIB e.V)" mit dem berufsbegleitenden Studiengang im Fach LER.    Das Studium umfasst fünf Halbjahre und schließt mit einer Staatsprüfung vor dem Landesinstitut für Lehrerbildung ab, führt also im Land Brandenburg zu einem lehrerbildungsrechtlich anerkannten Weiterbildungsabschluss in einem Fach der Sekundarstufe I mit allen Konsequenzen, die sich hieraus im Einzelfall z.B. vergütungsrechtlich oder besoldungsrechtlich ergeben können. Dies gilt insbesondere für Lehrkräfte mit Lehrerbildungsabschlüssen in lediglich einem Fach der Sekundarstufe I und für Lehrkräfte mit Lehrbefähigungen für die unteren Klassen nach dem Recht der DDR mit bislang keiner lehrerbildungsrechtlichen anerkannten Qualifizierung für ein Fach der Sekundarstufe I.

3. Das Institut "Weiterqualifizierng im Bildungsbereich (WIB e.V)" bietet dem Land Berlin an, eine entsprechende Studienkapazität an einer der Universitäten des Landes Berlin einzurichten und das Weiterbildungsstudium entsprechend dem Berliner Studiencurriculum und ausgerichtet auf die Vorgaben des Schulgestzes und den Berliner Rahmenlehrplan im Fach Ethik durchzuführen.

4. Die Abschlussprüfung kann von der im Land Berlin zuständigen stelle abgenommen werden mit der gleichen Konsequenz wie für das Fach LER im Land Brandenburg, so dass eine Lehrbefähigung in einem Fach der Sekundarstufe I erworben wird.

5. Unabhängig davon sind erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen im Fach LER - wie in allen übrigen Unfterichtsfächern auch - im Land Berlin als gültige fchliche Qualifizierung in einem Fach der Sekundarstufe I anerkannt. 

Der WiB e.V. hat in Brandenburg mehr als 700 Lehrkräfte zu einer Erweiterungs-/Ergänzungsprüfung im Fach LER qualifiziert (von insgesamt über 4.000 Lehrkräften verschiedener Fächer).

 

Kontakt: Bernd Karl Vogel, Riehlstr. 6,Riehlstraße 6 14057 Berlin, Tel.: 030/3223706, E-Mail: berndkarlvogel@aol.com14057 14057 Berlin, Tel. 030/3223706, E-Mail: berndkarlvogel@aol.com

Das Bündnis präsentiert Ihnen als Worddatei die Broschüre

"Lehrerbildung für das neue Ethikfach in Berlin - Grundlagen und Erfahrungen für ein interdisziplinäres Gesamtkonzept" vom August 2006,

das (leider) seine Aktualität noch nicht verloren hat. Insbesondere die Beiträge der Experten bei unseren Anhörungen verweisen auf bedenkenswerte Aspekte.

Der Teil C. Empfehlungen für die Ethik-Lehrerbildung wird nachstehend noch einmal vorgelegt:

Broschüre Lehrerbildung Ethik - 01.08.20
Microsoft Word Dokument 277.5 KB

Teil C. Empfehlungen für die Ethik-Lehrerbildung in Berlin

 

Auf der Basis der allgemeinen und fachspezifischen Vorgaben für die Ethik-Lehrerbildung in Berlin, der gegenwärtigen Vorstellungen der Senatsbildungsverwaltung (hinsichtlich des 1 ½-jährigen Studiums) sowie der Erfahrungen mit LER-Studiengängen in Brandenburg unterbreitet das FORUM Gemeinsames Wertefach in Berlin folgende Empfehlungen für die interdisziplinäre Lehrerbildung des Faches Ethik in Berlin. Dabei wurden Anregungen aus dem Expertenhearing am 26. Juni 2006 aufgenommen. Alle dort gehaltenen Expertenstatements stehen jedoch auch hinsichtlich ihrer Aussagen für sich und enthalten jeweils eigenständige Empfehlungen, deren Auswertung für die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Ethik-Lehrkräfte in Berlin einen großen Gewinn verspricht.

 

 

 

Empfehlung 1:  Erteilung von Ethikunterricht nur bei Teilnahme an einer Weiterbildung

 

 

Angesichts der hohen Anforderungen und gesellschaftlichen Erwartungen an den Unterricht im neuen Berliner Fach Ethik sollte für die Erteilung von Unterricht ab Schuljahr 2007/2008 eine bis dahin begonnene berufsbegleitende Weiterbildung mit Immatrikulation an einer Berliner Universität zwingende Voraussetzung sein (so auch die Regelung für LER in Brandenburg von Beginn an). Die aufgrund der Teilnahme an einer vorlaufenden Fortbildung erteilte Unterrichtserlaubnis für Ethikunterricht sollte nur eine vorübergehende Regelung sein.

Die im Februar 2006 begonnenen vorlaufenden Fortbildungsveranstaltungen für den Einstieg in den Ethikunterricht ab Schuljahr 2006/2007 müssen so gestaltet werden, dass sie zu einer universitären Studien- und Prüfungsordnung (Weiterbildungsstudium und grundständiges Studium) sowohl kompatibel wie auch als einschlägige Module bzw. Teilmodule anerkennungsfähig sind.

 

 

 

Empfehlung 2: Interdisziplinäre Bachelor-/Master-Studienordnung als Grundlage für die Weiterbildung – Vorschläge

 

 

Die Mehrzahl der Ethik-Lehrkräfte in Berlin wird in den nächsten Jahren voraussichtlich mehrheitlich über eine berufsbegleitende Weiterbildung qualifiziert. Bei ihrer Planung sollte nicht von Fortbildungsmodulen, sondern von einem konzipierten interdisziplinären Bachelor-/Master-Studiengang für ein Lehramt Ethik ausgegangen werden, welcher auch die Erfahrungen der Universität Potsdam mit interdisziplinären LER-Studiengängen berücksichtigt.

 

 

Kernelemente der zu entwickelnden Studienordnung könnten nach Auffassung des FORUMs die folgende Zielsetzung für das Studium und die folgenden fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Module sowie Module in einem interdisziplinären und integrativen Projektbereich sein. Die Umrechnung von Semesterwochenstunden in Leistungspunkte, die Aufteilung der Studieninhalte in das Bachelor- und das Master-Studium und die Differenzierung von Kern- und Zweitfach wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nicht vorgenommen.

 

Die Inhalte der Studienmodule und ihre proportionale Gewichtung (Semesterwochenstunden) im folgend dargestellten Konzept für ein Weiterbildungsstudium sind aus den Aufgaben und Inhalten des Faches Ethik abgeleitet, wie sie durch das Berliner Schulgesetz vorgegeben werden.

 

Sie sind deshalb aus der Sicht des FORUMs auch für die Konzipierung von grundständigen Studiengängen für das Berliner Fach Ethik unabdingbar.

 

 

 

 

 

1. Zielsetzung für das Studium:

             

Das Studium des Faches Ethik (Weiterbildungs- bzw. grundständiger Studiengang) soll den Lehrerinnen und Lehrern die Erarbeitung und Erweiterung derjenigen Kompetenzen ermöglichen, die sie für die Realisierung der Aufgaben und Ziele des Faches, wie sie der Gesetzgeber im § 12 des Berliner Schulgesetzes festgelegt hat, benötigen.

 

Um den Schülerinnen und Schülern altersangemessen soziale Kompetenz, interkulturelle Dialogfähigkeit und ethische Urteilfähigkeit vermitteln zu können, werden sie in den Bezugsdisziplinen und der Fachdidaktik folgende Schwerpunkte bearbeiten:

 

In den Sozialwissenschaften Psychologie und Soziologie werden sie Kenntnisse über die Entwicklungsaufgaben der Jugendlichen, die Stufen sozio-moralischer Entwicklung, über Sozialisationsbedingungen und kulturelle Lebenswelten in Berlin erwerben sowie Fachübungen zu Kommunikation, Interaktion und Gruppenprozesse absolvieren, um die Programme der Pädagogik bzw. der Interkulturellen Erziehungswissenschaft zum sozialen und interkulturellen Lernen angemessen nutzen zu können.

In der Philosophie sollen sie sich in Fragen des Philosophierens und insbesondere Geschichte der Ethik und der Angewandten Ethik einarbeiten und sich Grundkenntnisse über Aufklärung und Humanismus in Europa sowie die Menschenrechte aneignen.

Die Religionswissenschaft vermittelt Kenntnisse zu den Weltreligionen, deren Ethik sowie deren gegenwärtige Erscheinungsformen einschließlich Fundamentalismus. Die Studierenden erwerben zudem Kenntnisse nichtreligiöser, besonders humanistischer Weltanschauungen. Die Kulturwissenschaft führt sie in Aspekte der Migration und kulturellen Begegnung in Europa ein.

In der Fachdidaktik werden didaktische und methodische Fähigkeiten für das soziale, ethische und interkulturelle Lernen erarbeitet sowie Fragen der religiös-weltanschaulichen Neutralität und der Wertorientierung im Unterricht geklärt.

In interdisziplinären Projekten erwerben sich die Studierenden Kenntnisse und Fähigkeiten im Arbeiten an ausgewählten Themenschwerpunkten des Rahmenlehrplans aus der Perspektive unterschiedlicher Fachwissenschaften bis hin zur Planung von Unterrichtseinheiten.

 

Auf der Basis dieser Schwerpunkte aus den genannten Bezugswissenschaften sollen die    Ethiklehrkräfte befähigt werden, jene Kompetenzen, die sie bei Schülerinnen und Schülern fördern bzw. entwickeln wollen, selbst zu erwerben, zu erweitern und zu vertiefen.


2. Fachwissenschaftliche Module:

 

SWS

PHILOSOPHIE

- Einführung in das Philosophieren und in die Philosophiegeschichte

- Ethiken in der Geschichte Europas

- Angewandte Ethik und eigene Lebensgestaltung    

(mit: Ethisches Argumentieren und Dilemmata ethischen Urteilens und Handelns)

- Menschenrechte in Geschichte und Gegenwart

- Aufklärung und Humanismus in Europa

 

 

2

2

 

2

2

2

(10)

PSYCHOLOGIE

- Psychologie des Kindes- und Jugendalters

- Stufen sozio-moralischer Entwicklung

- Fachübungen zu Kommunikation, Interaktion und Gruppenprozessen

 

2

2

2

(6)

SOZIOLOGIE

- Sozialisation und kulturelle Einflüsse in Europa und Berlin

- Jugendkulturen in deutschen u. Migrantenmilieus (Verhaltensnormen, Mode, Freizeit etc.)

 

2

2

(4)

RELIGIONSWISSENSCHAFT

- Weltreligionen

   -- Christentum

   -- Islam

   -- Judentum

   -- Buddhismus, Hinduismus, östliche Religionen Chinas und Japans

- Religionsgeschichte / Vergl. Religionswissenschaft

- Fundamentalismen versus „Goldene Regel“ und „Weltethos“

- Humanistische Weltanschauungen

 

 

2

2

2

2

2

2

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(14)

KULTURWISSENSCHAFTEN

- Migration und kulturelle Einflüsse in Europa und Berlin

 

2

(2)

ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTEN

- Didaktik und Methodik interkulturellen Lernens (mit Trainingsprogramm)

- wahlweise: Lehrgänge „Soziales Lernen“, „Gewaltfreie Kommunikation/ Anti-Aggressivitätstraining“,

   „Mediation“ (zur Konfliktlotsenausbildung)

 

2

 

2

(4)

FACHDIDAKTIK

- Einführung in den Rahmenlehrplan Ethik

- Didaktik und Methodik ethischen Lernens (z.B. Dilemma-Diskussionen,

Werteklärung, Sokratisches Gespräch etc.)

- Didaktik und Methodik sozialen und interkulturellen Lernens

- Wertorientierung, Bekenntnisfreiheit und religiös-weltanschauliche Neutralität und im Unterricht

- Unterrichtsplanung (Entwicklung von Lernszenarien) und Unterrichtsgestaltung

 

 

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2

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2

(10)

 

  1. Module in einem interdisziplinären und integrativen Projektbereich:

 

Interdisziplinäres Forum zu Grundfragen und Schwerpunktaufgaben des Faches

 

Interdisziplinäre Projekte zu Fachschwerpunkten mit Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien:

- Wertorientierungen und Menschenrechte

   in Religionen und Kulturen

- Gewissen und Zivilcourage

- Fremdsein, Respekt, Verstehen

- Religionen und Weltanschauungen in einer

säkularen Gesellschaft

 

mögliche Kooperationspartner: Menschenrechtsorganisationen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Kulturvereine etc.

2

 

 

 

2

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2

 

 

(10)

 

60

 

Die Modul-Vorschläge des FORUMs setzen an bei den konzeptionellen Vorstellungen der Senatsbildungsverwaltung zur Qualifizierung von Ethik-Lehrkräften (Vorlage an das Abgeordnetenhaus vom März 2006: vgl. Anlage A2) und nehmen darüber hinaus Anregungen aus der Bachelor-/Master-Studienordnung für LER der Universität Potsdam von 2004 auf.

 

Im Einzelnen spiegelt das die vergleichende tabellarische Übersicht am Ende der Empfehlungen wider.

 

 

Empfehlung 3: Übergangsregelung und Anerkennungsregelungen

 

 

Dazu wird vorgeschlagen:

 

a) als Übergangsregelung: Gestaltung der angelaufenden Start-Fortbildung für Ethik-Lehrkräfte mit für universitäre Studienabschlüsse anerkennungsfähigen Modulen zum Zweck einer Unterrichtserlaubnis für die 7. und 8. Klassen. Für den Ethikunterricht in den 9. und 10. Klassen sollte eine begonnene Weiterbildung zwingend erforderlich sein.

 

b) als Anerkennungsregelungen für folgende Gruppen von Lehrkräften:

-          Lehrkräfte, die Studiengänge für Ethikfächer anderer Bundesländer absolviert haben, werden verpflichtet, eine berlinspezifische Fortbildung zu absolvieren;

-          Bei Lehrkräften mit Studienabschlüssen für Philosophie und für den Religions- und den Lebenskundeunterricht sowie bei Lehrkräften, welche die Fortbildung für den Schulversuch Ethik/Philosophie absolviert haben, kann eine Anerkennung einzelner (Teil-)Module erfolgen (credit points).

 

 

Empfehlung 4:  Kooperationsverbund für die Qualifizierung von Ethik-Lehrkräften in Berlin

 

 

Wegen der hohen qualitativen Anforderungen und der großen Zahl der für Berlin zu qualifizierenden Ethik-Lehrkräfte in den nächsten Jahren wird vorgeschlagen,

-          zwischen den beteiligten Berliner Universitäten,

-          der Universität Potsdam und

-          dem LISUM (Berlin-Brandenburg ab 2007)

einen Kooperationsverbund mit regelmäßigen Abstimmungen, Kooperationen bei Dozent/innen und Fachtagungen, Erfahrungsaustausch, Entwicklung und Austausch von Studienmaterialien etc. zu schaffen.

 

In diesem Kooperationsverbund könnte auch ein Arbeitsbereich für die Kooperation mit Religions- und Weltanschaungsgemeinschaften sowie Kulturvereinen geschaffen werden, der Beteiligungsmöglichkeiten dieser Gemeinschaften für die Studiengänge und die Fortbildung konzipiert und ihre Umsetzung unterstützt. Dies würde dem Schulgesetz Rechnung tragen, welches die Kooperation vor allem mit Bekenntnisgemeinschaften für den Bereich des Ethikunterrichts vorschlägt.

 

Als Beteiligungsmöglichkeiten kämen z.B. in Betracht:

 

-          die Gestaltung einzelner Lehrveranstaltungen (Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen) durch wissenschaftlich ausgewiesene Vertreter dieser Gemeinschaften sowie deren Beteiligung an projektartigen Lehrveranstaltungen (z.B. zum Thema: Religionen und Weltanschauungen zu Frieden und Gewalt, zur Geschlechterfrage etc.);

 

-          Angebote für den Besuch von religiösen und kulturellen Zentren;

 

-          ergänzende Fortbildungsveranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für Ethik-Lehrkräfte in Eigenregie der Gemeinschaften;

 

-          die Bereitstellung bzw. Angebote von Studienmaterialien bzw. –medien zu einzelnen Religionen, Weltanschauungen und Kulturen.

 

Die Einrichtung einer Didaktischen Werkstatt für Ethik und Kulturen-Religionen-Weltanschauungen, die auch Informationsmaterialien und didaktische Materialen für Lehrkräfte bereitstellt, Fachtagungen durchführt etc. u.a. unter Aufnahme von Erfahrungen der Werkstatt der Religionen und Weltanschauungen in der Werkstatt der Kulturen sollte geprüft werden.